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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,35803)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2020 - VerfGH 105/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,35803)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,35803)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1).

    Nur wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 36/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die zivilrechtliche Regelung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20
    Ein Gericht darf kein nach seiner materiellen Rechtsauffassung erhebliches Vorbringen übergehen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 36/19.VB-3, juris, Rn. 1, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 6).

    Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (VerfGH NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 36/19.VB-3, juris, Rn. 4).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 9/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur Zahlung von Rechtsanwaltshonorar

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1).

    Nur wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20
    Da sie keine gesonderte Gehörsverletzung durch diesen Beschluss dartun, sondern allenfalls eine Perpetuierung vorgeblich bereits bewirkter Grundrechtsverstöße geltend machen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 27. August 2014 - 1 BvR 192/12, juris, Rn. 25), wird durch ihn keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20
    Ein Gericht darf kein nach seiner materiellen Rechtsauffassung erhebliches Vorbringen übergehen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 36/19.VB-3, juris, Rn. 1, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen betreffend das

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20
    Da sie keine gesonderte Gehörsverletzung durch diesen Beschluss dartun, sondern allenfalls eine Perpetuierung vorgeblich bereits bewirkter Grundrechtsverstöße geltend machen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 27. August 2014 - 1 BvR 192/12, juris, Rn. 25), wird durch ihn keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Durch die bloße Perpetuierung vorgeblich bereits bewirkter Grundrechtsverstöße wird keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8, und vom 16. Mai 2023 - VerfGH 5/23.VB-2, juris, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    a) Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27, vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 10, und vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch den Beschluss darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss vom 27. August 2014 - 1 BvR 192/12, FamRZ 2014, 1977 = juris, Rn. 25), wird durch den Beschluss keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung

    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch den Beschluss darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch den Beschluss keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch den - durch die nachfolgende oberlandesgerichtliche Entscheidung auch prozessual überholten - Nichtabhilfebeschluss darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch den Beschluss keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Behandlung eines Ablehnungsgesuchs

    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch die Beschlüsse darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 62/19

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der

    Da er keine gesonderte und eigenständige Gehörsverletzung durch diese Beschlüsse darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss vom 27. August 2014 - 1 BvR 192/12, FamRZ 2014, 1977 = juris, Rn. 25), wird durch sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 39/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Ablehnungsverfahren gegen einen

    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch den Beschluss darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch ihn keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
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